Quelle:
www.denkmalpflege.zh.ch
Anfangs 1958
wurden in Kanton und Stadt Zürich
Denkmalpflegestellen geschaffen. Die kantonale Denkmalpflege ist der
Direktion
der öffentlichen Bauten des Kantons Zürich, das städtische Amt für
Denkmalpflege der Verwaltungsabteilung des Stadtpräsidenten und dem
Bauvorstand
II unterstellt. Die Befugnisse der beiden Denkmalpflegestellen sind
gegeneinander durch Richtlinien vom 20. Juni 1958 abgegrenzt. Damit
wurde die
Grundlage für eine den zeitgemässen Forderungen entsprechende
Denkmalpflege im
Kanton Zürich gelegt.
Text aus:
Baukultur in Zürich, Hrsg, Amt für Städtebau, 2002
Wohnhaus
Baujahr: 1825
Bauherrschaft:
J.Bader
Eingeschossiges
giebelständiges Wohnhaus mit leicht
geknicktem Satteldach. An der westlichen Traufseite befindet sich der
charakteristische Schopfanbau. Dieser in seiner einfachen Art in Zürich
immer
seltener zu findende Handwerkerhaustypus dokumentiert das Aufkommen des
Handwerks im „Hinterdorf“ vor 1850. Unter Schutz seit Ende Januar 2009.
Folgendes
muss gemäss Schutzvertrag erhalten werden:
Die muralen Aussenwände, die Haupttüren hinten und vorne, der
Plattenboden beim
Eingang, die breiten Bretter im Obergeschoss, der Standort der Treppen,
die
Fensterbänke, Fenster, Vorfenster und Läden, der ländliche Garten mit
den
Rundbeeten mit den abgerundeten Ziegelsteinen, die mächtige Eiche.
Wir
arbeiten mit Frau Theresia Gürtler und Herrn Hansjörg Gilgen von der
Städt.
Denkmalpflege zusammen. Wir erhalten einen Zustupf an die notwendigen
Sanierungskosten.
Herzlichen
Dank.
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