S E E B A C H E R S T R A S S E     H U N D E R T S I E B E N
BAUHERRSCHAFT, PLANUNG, BAULEITUNG

Quelle: www.denkmalpflege.zh.ch

Anfangs 1958 wurden in Kanton und Stadt Zürich Denkmalpflegestellen geschaffen. Die kantonale Denkmalpflege ist der Direktion der öffentlichen Bauten des Kantons Zürich, das städtische Amt für Denkmalpflege der Verwaltungsabteilung des Stadtpräsidenten und dem Bauvorstand II unterstellt. Die Befugnisse der beiden Denkmalpflegestellen sind gegeneinander durch Richtlinien vom 20. Juni 1958 abgegrenzt. Damit wurde die Grundlage für eine den zeitgemässen Forderungen entsprechende Denkmalpflege im Kanton Zürich gelegt. 

Text aus: Baukultur in Zürich, Hrsg, Amt für Städtebau, 2002

Wohnhaus                    Baujahr: 1825                 Bauherrschaft: J.Bader

Eingeschossiges giebelständiges Wohnhaus mit leicht geknicktem Satteldach. An der westlichen Traufseite befindet sich der charakteristische Schopfanbau. Dieser in seiner einfachen Art in Zürich immer seltener zu findende Handwerkerhaustypus dokumentiert das Aufkommen des Handwerks im „Hinterdorf“ vor 1850. Unter Schutz seit Ende Januar 2009.

 

Folgendes muss gemäss Schutzvertrag erhalten werden:
Die muralen Aussenwände, die Haupttüren hinten und vorne, der Plattenboden beim Eingang, die breiten Bretter im Obergeschoss, der Standort der Treppen, die Fensterbänke, Fenster, Vorfenster und Läden, der ländliche Garten mit den Rundbeeten mit den abgerundeten Ziegelsteinen, die mächtige Eiche.

 

Wir arbeiten mit Frau Theresia Gürtler und Herrn Hansjörg Gilgen von der Städt. Denkmalpflege zusammen. Wir erhalten einen Zustupf an die notwendigen Sanierungskosten.

Herzlichen Dank.


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